Zuchtergänzungsprüfung NÖ
- Datum & Uhrzeit
- 11.01.2025, 09:00 Uhr
- Prüfungsleiter
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Mf. Karl Maurer
Kroisbach 114
8241 Dechantskirchen
Tel.: 0664 1238807
E-Mail: k.maurer(at)oevfrv.at
- Prüfungsleiter Stv.
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Mf. Ing. Martin Exenberger
Maria Langegg 5
3642 Aggsbach
Tel.: 0664/3948290
E-Mail: m.exenberger(at)oevfrv.at
- Nennung
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27.12.2024
- Nenngebühr
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Das Nenngeld für Hündinnen-Besitzer von € 40,--
wird vor der Prüfung eingehoben!
Die Rüden-Besitzer zahlen kein Nenngeld!
- Zusammenkunft
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Gasthaus Wegl – Gasthaus zur Post
Linzerstraße 1/3, 3385 Prinzendorf
Telefon: 02749/2440
- Karte
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- Weitere Infos:
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Folgende Voraussetzungen sind zum Antreten bei der ZEP notwendig:
- Vereinsinterne Pfostenschau – mindestens „gut“ in Form- und Haarwert
- Anlagenprüfung, Feld- und Wasserprüfung oder VGP
- Jagdliche Eignung (kann bis 24 Monate nachgereicht werden)
- HD-Befundung A oder B und OD-Befundung (kann nachgereicht werden)
- durch eine FCI zertifizierte Gutachterin oder einen FCI
- zertifizierten Gutachter für HD und OD. - eine Prüfung (Anlagen-, Feld- und Wasserprüfung oder VGP) muss beim ÖVfrV geführt worden sein.
Ein Antreten zu dieser Prüfung ist nur möglich, wenn alle angeführten Punkte erfüllt sind!
Für eine Zuchterlaubnis müssen alle Punkte erfüllt sein!